AGB

1. Geltungsbereich

Die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für unsere Warenlieferungen, Leistungen und
Arbeiten. Davon ausgenommen sind besondere Vereinbarungen in schriftlicher Form. Anders lautende
Einkaufsbedingungen unserer Auftraggeber haben nur Gültigkeit, wenn diese von uns schriftlich bestätigt wurden.

2. Offerte und Vertragsabschluss

Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn wir nach Eingang einer Bestellung deren Annahme mündlich oder
schriftlich bestätigen oder mit der Ausführung der betreffenden Arbeiten begonnen haben.

3. Spezifikation der Bestellungen

Unsere Preise verstehen sich für Bestellungen auf Grund der vom Besteller angefertigten Stücklisten.
Stücklistenerstellung durch uns, nach Plänen des Bestellers, müssen wir in Rechnung stellen.
Telefonische Bestellungen werden ohne Gewähr auf Gefahr des Bestellers ausgeführt.
Werden bezüglich Material und Dichtigkeit keine Angaben gemacht, werden die Teile standardmässig in
verzinkter, C-dichter Ausführung gefertigt.

4. Technische Beschriebe

Wir passen unsere Fabrikationsmethoden laufend dem technischen Fortschritt an. Deshalb halten wir uns
Abweichungen von Beschrieben oder anderen technischen Angaben in Katalogen, Prospekten, Preislisten,
Zeichnungen usw. vor.

5. Lieferfristen

Die Lieferfristen werden durch uns, unter Berücksichtigung des Auftraggeberwunsches festgelegt. Vorkommnisse
höherer Gewalt, bsp. Epidemien, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, erhebliche Betriebsstörungen, Unfälle,
Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferung der Rohmaterialen sowie Halb- und Fertigfabrikate und
Naturereignisse entbinden uns von den eingegangenen Lieferverpflichtungen.
Der Besteller hat keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Auflösung des Vertrages wegen Verspätung der
Lieferung.
Falls wir Grund zur Annahme haben, dass der Besteller seiner künftigen Zahlungsverpflichtungen nicht
nachkommen wird, entfällt eine Pflicht zur Lieferung ohne weiteres.

6. Versand, Übergang von Nutzen und Gefahr

Der Versand erfolgt nach Angaben des Bestellers. Ohne Versandinstruktionen lagert das Material im Freien auf
unserem Werksgelände.
Die Ware lagert und reist auf Rechnung des Bestellers, eine allfällige Transportversicherung ist Sache des Bestellers.

7. Preise

Diese Verstehen sich in Schweizerfranken ab Werk Rupperswil, exkl. MwSt. und ohne Transport und
Verpackungskosten.

8. Zahlung und Zahlungsverzug
Unsere Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Fakturadatum rein Netto zahlbar. Hält der Besteller diesen oder
einen mit ihm vereinbarten Zahlungstermin nicht ein, so hat er nach erfolgter Mahnung einen Verzugszins von
10%.
Wir behalten uns vor, auf Fakturabeträge unter 50 Fr. einen Kleinmengenzuschlag von 20 Fr. zu verrechnen.

9. Gewährleistung für  Sachmängel

Der Empfänger einer Lieferung hat diese sofort nach Erhalt auf Vollständigkeit und technische Richtigkeit zu
prüfen und uns allfällige Mängel unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Trifft innert 5 Arbeitstagen nach Ankunft der
Ware beim Empfänger keine Mängelrüge bei uns ein, gilt die Sendung hinsichtlich offener Mängel als genehmigt.
Spätere Reklamationen werden nur entgegengenommen, wenn die Mängel im Zeitpunkt der Ablieferung trotz
ordentlicher Prüfung nicht erkennbar waren und die Garantiefrist nicht abgelaufen ist.
Kratzer im Metall, entstanden durch maschinelle Bearbeitung, beim Be- und Entladen etc. stellen keine Mängel
dar.
Als Garantiefrist gilt ein Jahr nach erfolgter Lieferung.
Unter Garantie fallende Mängel werden von uns behoben. Sofern die Nachbesserung möglich ist, gilt das Recht
auf Ersatz als wegbedungen.
Jeder weitere Anspruch des Bestellers wegen mangelhafter Lieferung, insbesondere auf Schadenersatz für
Folgeschäden, ist ausgeschlossen.

10. Erfüllungsort. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Als Erfüllungsort und Gerichtsstand gilt Rupperswil. Alle Streitigkeiten sind nach schweizerischem Recht zu
beurteilen.